Sicherheit für kritische Infrastrukturen
Wasserversorgung vor Angriffen schützen
Als zentrale Elemente der Daseinsvorsorge müssen Wasserversorgungsanlagen, welche zu den sogenannten „Kritischen Infrastrukturen“ gehören, umfassend gesichert werden. Der Schutz vor Gefährdungen beispielsweise durch physische oder Cyber-Angriffe darf auch vor den drängenden Herausforderungen im Zusammenhang mit den fortschreitenden Klimaveränderungen nicht zurücktreten.
Zum physischen Schutz von Anlagen hat der DVGW bereits Anfang der 1960er Jahre erste Regelwerke veröffentlicht und seitdem kontinuierlich dem technologischen Fortschritt angepasst. Damit haben die Wasserversorgungsunternehmen eine etablierte Grundlage, ihre Anlagen entsprechend zu schützen. „Die Wasserversorgung in Deutschland ist – vergleichbar mit den Schalen einer Zwiebel – mehrfach gut geschützt, zum Beispiel durch IT-technische, physische, organisatorische und betriebliche Maßnahmen. Damit dies so bleibt, arbeiten wir kontinuierlich daran, die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen aktuellen Anforderungen anzupassen und in unseren Regelwerken und Dienstleistungen, wie zum Beispiel dem Technischen Sicherheitsmanagement, abzubilden”, erklärt Dr. Wolf Merkel, Vorstand des DVGW.
Handlungsbedarf sieht auch der Gesetzgeber und will voraussichtlich Anfang 2025 das neue KRITIS-Dachgesetz in Kraft setzen. Darin werden unter anderem Resilienzpläne für alle Kritischen Infrastrukturen gefordert. Der DVGW plant, die gesetzlichen Vorgaben mit entsprechenden Umsetzungshilfen in einem Regelwerk zu bündeln, damit Wasserversorgungsunternehmen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen können. Weiterhin wird der DVGW praktische Hilfestellungen für die Wasserversorgungsunternehmen leisten.