GEWINNUNG & NUTZUNG



EU-Trinkwasserrichtlinie liefert verbindliche, einheitliche Regeln

Materialien in Kontakt mit Trinkwasser

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie hat die EU-Kommission nun die Anforderungen an die hygienische Beschaffenheit von Materialien, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, verbindlich und einheitlich geregelt.

Aus Sicht des DVGW wurde damit eine wichtige Regelungslücke geschlossen. Dazu sagt Dr. Wolf Merkel, Vorstand des DVGW: „Die neuen, EU-weit geltenden, einheitlichen, hygienischen Anforderungen an Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser sind ein Meilenstein für den gesundheitlichen Verbraucherschutz und für die sichere Nutzung ohne Handelshemmnisse in der EU. Wasserversorgungsunternehmen erhalten damit die Sicherheit, dass ihnen nur Materialien und Produkte auf dem europäischen Markt zur Verfügung stehen, die für den langjährigen Einsatz in der Trinkwasserversorgung geeignet sind.“

Für den Schutz der Gesundheit sind die hygienischen Anforderungen an Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser von besonderer Bedeutung. Wolf Merkel erklärt: „Bauteile wie zum Beispiel Rohrleitungen lassen sich mit Lebensmittelverpackungen vergleichen. Sie müssen so beschaffen sein, dass sie das Lebensmittel Nr. 1 bestmöglich und hygienisch einwandfrei schützen. Daher müssen sie auf eine mögliche Migration von chemischen Stoffen aus den Materialien ins Trinkwasser wie auch auf mikrobielle Vermehrung geprüft werden. Diese dürfen allesamt keine nachteiligen Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Wassers haben.“

Von der nun geschaffenen Rechtsverbindlichkeit der europäischen Prüf- und Testverfahren profitiert auch der freie Warenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes. Aktuell müssen Hersteller noch je nach Mitgliedsstaat unterschiedliche Genehmigungen zum Verkauf ihrer Produkte einholen. In Zukunft können sie auf einheitliche Verfahren zurückgreifen und so ihren administrativen Aufwand reduzieren.

Die EU-Hygienevorschriften gelten ab dem 31. Dezember 2026; für Produkte, die eine nationale Konformitätsbescheinigung haben, gibt es Übergangsfristen. Der DVGW hat sich viele Jahre für diese Regelungen eingesetzt. Die EU hatte sie zunächst komplett im Entwurf zur neuen EU-Trinkwasserrichtlinie gestrichen und lediglich auf die unverbindlichere EU-Bauproduktenverordnung verwiesen, bevor sie nun endlich europaweit einheitliche, rechtsverbindliche Vorgaben für Materialien im Kontakt mit Trinkwasser verankert hat.

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