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Bedeutung der kleinen Wasserkraft für die Energiewende

Bundesratsinitiative Bayerns zur Wasserkraft

Die bayerische Staatsregierung hat Korrekturvorschläge zur Förderung der Wasserkraft im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 im Bundesrat eingereicht. Durch die im aktuellen Gesetzesentwurf geplanten Änderungen wird der Fortbestand von kleinen Wasserkraftanlagen gefährdet.

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Vor der Beschlussfassung war in der Kabinettssitzung eine Analyse des Bayerischen Wirtschafts- und Energieministeriums präsentiert worden, welche die Bedeutung der kleinen Wasserkraft für die Energiewende und Stromversorgung im Freistaat belegt. Demnach produzieren die rund 4.000 Wasserkraftanlagen mit einer Leistung unter einem Megawatt jedes Jahr rund eine Milliarde Kilowattstunden Strom und versorgen rechnerisch etwa 350.000 Haushalte mit CO2-freier elektrischer Energie. Um diese Stromerzeugung zu kompensieren, wäre der Neubau von 170 Windenergieanlagen mit Stromspeichern nötig.

„Wir werden den Angriff auf die gerade in Bayern so wichtige Wasserkraft nicht akzeptieren und im Bundesrat Korrekturvorschläge machen“, sagte Hubert Aiwanger. Hermann Steinmaßl, stellvertretender Vorsitzender der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB), kommentiert, auch im Namen des Landesverbandes Bayerischer Wasserkraftwerke (LVBW): „Wir begrüßen die Bundesratsinitiative Bayerns ausdrücklich und danken für den Einsatz. Bayern hat sich richtig und klar positioniert. Nun müssen in Berlin die richtigen Weichen gestellt werden.“ Wenn die Bundesregierung die Energiewende konsequent vorantreiben will und betont, wie wichtig jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien ist, dann sollte sie auch entsprechend handeln. Dazu gehört auch eine technologieneutrale Berücksichtigung aller erneuerbaren Energien. Die im Kabinett genannte eine Milliarde Kilowattstunden aus der Wasserkraft muss deshalb erhalten und gesichert werden.

 

Wasserkraftanlagen helfen im Notfall und sichern Existenz 

Über 50 Prozent der kleinen Wasserkraftanlagen in der Bundesrepublik befinden sich in Bayern. Viele dieser Anlagen haben eine jahrhundertelange Tradition. Sie erzeugen stabil, planbar und klimafreundlich Strom, der grundlastfähig, netzstabilisierend und störungsresistent ist. „Mit der Wasserkraft verringern wir auch die Energieabhängigkeit von Russland und tragen zu einer stabilen und zuverlässigen Energieerzeugung bei, die auch im Notfall zur Verfügung steht“, so Steinmaßl.

Zugleich sichern die kleinen Wasserkraftanlagen die Existenz von Getreidemühlen, Sägewerken und anderen mittelständischen Handwerksbetrieben. „Wasserkraft ist eine bayerische Paradedisziplin für saubere Energie. Die Ampel darf uns hier nicht das Wasser abdrehen“, betonte Aiwanger. In dem vor kurzem beschlossenen Gesetzentwurf zur Novellierung des EEG, wurde unter anderem beschlossen, die EEG-Förderung für Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung zu streichen. Damit wären auch zahlreiche bestehende Anlagen, im Falle einer Modernisierung, zur Leistungssteigerung von der Förderung ausgeschlossen. Weiterhin würden zahlreiche bürokratische Pflichten und der Entzug der EEG-Förderung bei Pflichtverletzung den Betrieb erschweren. „Wir befürchten, dass viele Betreiber von kleinen Wasserkraftanlagen mittelfristig den Betrieb einstellen würden“, sagt Hans-Peter Lang, Vorsitzender des LVBW. „Es ist dringend notwendig, dass der Wasserkraft das übergeordnete öffentliche Interesse anerkannt wird, so wie es bei allen anderen Erneuerbaren Technologien der Fall ist. Es gibt keinen fundierten und nachvollziehbaren Grund, die kleine Wasserkraft davon auszunehmen und sie durch eine drastische Verschlechterung der Förderkonditionen im EEG 2023 zu torpedieren.“