MESSTECHNIK



 Geprüfte Betriebswässer von Dampfkesselanlagen 

Technische Regeln für Betriebssicherheit 

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen bei Arbeitsmitteln und der Definition von geeigneten Schutzmaßnahmen. Mit der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14. Juni 2022 zur Änderung der TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck, Ausgabe März 2019“ wurden die Anforderungen an die Prüfung von Betriebswässern an Dampfkesselanlagen erhöht.

Die TRBS 2141 befasst sich mit der Beurteilung von Gefährdungen durch Dampf oder Druck, die bei der Verwendung von druckbeaufschlagenden Arbeitsmitteln auftreten können. Das gilt auch bei überwachungsbedürftigen Druck- und Dampfkesselanlagen und ihre Anlagenteile. Zudem beschreibt die TRBS, wie aus der Gefährdungsbeurteilung notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet und durchgeführt werden können.

„Ein entscheidender Faktor für den sicheren Betrieb von Dampfkesselanlagen ist der wasserchemische Zustand der Betriebswässer“, sagt Dr. Thomas Vogt von der Abteilung Anlagensicherheit der TÜV SÜD Industrie Service in München. 

Das Kessel-, Speise- und Zusatzwasser muss für den Betrieb der jeweiligen Dampfkesselanlage geeignet sein. Dies muss durch den Betreiber in festgelegten Intervallen untersucht werden. „Die Änderung der TRBS enthält zudem die Anforderung, die Betriebswässer in Abständen von höchstens sechs Monaten durch ein unabhängiges Labor überprüfen zu lassen“, erklärt Dr. Vogt. „Sofern dem Betreiber kein internes Labor zur Verfügung steht, ist bei Durchführung durch ein externes Labor dessen Unabhängigkeit zu gewährleisten.“ 

Die Betreiber sind nach Aussage des Tüv Süd-Experten dazu verpflichtet, die Ergebnisse sowohl der betriebsseitigen Wasseruntersuchungen als auch der unabhängigen Prüfungen nachvollziehbar zu dokumentieren.