Geprüfte Betriebswässer von Dampfkesselanlagen
Technische Regeln für Betriebssicherheit
„Ein entscheidender Faktor für den sicheren Betrieb von Dampfkesselanlagen ist der wasserchemische Zustand der Betriebswässer“, sagt Dr. Thomas Vogt von der Abteilung Anlagensicherheit der TÜV SÜD Industrie Service in München.
Das Kessel-, Speise- und Zusatzwasser muss für den Betrieb der jeweiligen Dampfkesselanlage geeignet sein. Dies muss durch den Betreiber in festgelegten Intervallen untersucht werden. „Die Änderung der TRBS enthält zudem die Anforderung, die Betriebswässer in Abständen von höchstens sechs Monaten durch ein unabhängiges Labor überprüfen zu lassen“, erklärt Dr. Vogt. „Sofern dem Betreiber kein internes Labor zur Verfügung steht, ist bei Durchführung durch ein externes Labor dessen Unabhängigkeit zu gewährleisten.“
Die Betreiber sind nach Aussage des Tüv Süd-Experten dazu verpflichtet, die Ergebnisse sowohl der betriebsseitigen Wasseruntersuchungen als auch der unabhängigen Prüfungen nachvollziehbar zu dokumentieren.